(41) Ist bei der Berufswahl etwas zu beachten?

Epilepsien des Kleinkindalters und frühen Schulalters von gutartiger Verlaufsform sind bis zum Ende der Schulzeit in der Regel geheilt. Die Jugendlichen können dann jeden Beruf erlernen.

Gelegentlich sind noch Rückfälle möglich. Deswegen sollte möglichst von Berufen mit Absturzgefahr und Schichtarbeit abgesehen werden.

Bei Epilepsien mit primär generalisierten Anfällen des Jugendalters (141)-(147) besteht auch noch im Ausbildungs- und Erwachsenenalter die Gefahr von Aufwach-Anfällen, auch nach langjähriger Anfallsfreiheit. Besonders diesen Jugendlichen ist von Berufen abzuraten, die Schicht- und Nachtarbeit verlangen, oder für die ein möglicher Führerscheinverlust von erheblicher Bedeutung wäre.

Bei einer Epilepsie erfolgt in der Regel eine Befreiung vom Wehrdienst.

Auch Jugendliche, die trotz Behandlung noch gelegentlich Anfälle erleiden, sind für die meisten Berufe voll einsetzbar. Bei der Wahl wird man Häufigkeit und Art dieser Anfälle berücksichtigen, vielleicht auch anfallsauslösende Umstände. Bei der Vielfalt der Möglichkeiten sind generelle Empfehlungen nicht zu geben. Dies gilt besonders für ungünstige Epilepsieverläufe, meist verbunden mit vorgegebenen oder resultierenden weitergehenden Behinderungen. In diesen Fällen helfen oft darauf spezialisierte Einrichtungen, siehe z. B.  www.bbw-bethel.de und www.diakonie-kork.de

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Weitere Fragen zu Epilepsien

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