Schließen Hirnschäden, andauernde Anfallsneigung oder Entwicklungsrückstände gutartige Verläufe aus?

Auch bei erheblichen Hirnschäden können Epilepsien mit fortschreitender Hirnreifung zur Ruhe kommen. Ein durch Hirnschäden vorgegebener Entwicklungsrückstand wird aber oft nicht oder nur teilweise aufgeholt.

Auch bei einer zunächst vergeblichen oder schwierigen Einstellung bis zur Anfallsfreiheit und einer Entwicklungsverzögerung bleibt die Möglichkeit einer Ausheilung (mit Anfallsfreiheit ohne Medikation), somit eines wenigstens in diesem Sinne gutartigen Verlaufs. Das gilt besonders für die gutartigen atypischen Herdepilepsien .

Aussichten auf einen letztlich günstigen Verlauf bestehen vor allem dann, wenn Epilepsien keine der in der nachfolgenden Seite aufgezählten ungünstigen Merkmale aufweisen.

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