Schließen
Hirnschäden, andauernde Anfallsneigung oder Entwicklungsrückstände gutartige
Verläufe aus?
Auch
bei erheblichen Hirnschäden können Epilepsien mit fortschreitender Hirnreifung
zur Ruhe kommen. Ein durch Hirnschäden vorgegebener Entwicklungsrückstand wird
aber oft nicht oder nur teilweise aufgeholt.
Auch
bei einer zunächst vergeblichen oder schwierigen Einstellung bis zur Anfallsfreiheit
und einer Entwicklungsverzögerung bleibt die Möglichkeit einer Ausheilung (mit
Anfallsfreiheit ohne Medikation), somit eines wenigstens in diesem Sinne
gutartigen Verlaufs. Das gilt besonders für die gutartigen
atypischen Herdepilepsien .
Aussichten
auf einen letztlich günstigen Verlauf bestehen vor allem dann, wenn Epilepsien
keine der in der nachfolgenden Seite aufgezählten ungünstigen Merkmale
aufweisen.
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