Was ist bei Impfungen und Operationen zu beachten?

Kinder mit Epilepsien benötigen den gleichen Impfschutz wie andere Kinder. Neben den Impfungen gegen Diphterie und Tetanus sind sind die Impfungen gegen Kinderlähmung, Masern und Mumps besonders wichtig, da diese Krankheiten Nerven- und Hirnschäden hinterlassen können. Die Impfung gegen Keuchhusten erfolgt heute nur noch mit dem sogenannten "azellulären" Impfstoff, mit dem die früher einmal gefürchteten Nebenwirkungen kaum noch zu erwarten sind.

Auch für die jetzt zusätzlich empfohlenen Impfungen gegen Windpocken, Röteln, Hepatitis und Meningitis liegen bisher (2015) keine Berichte vor, die gegen eine Anwendung bei Anfallskindern sprechen.

In Zeiten gehäufter Anfälle und während der Änderung einer medikamentösen Einstellung sollte möglichst nicht geimpft werden. Dies gilt auch während einer Behandlung mit ACTH oder Kortikosteroiden und im Anschluss daran für drei Monate.

 

Vor chirurgischen Operationen sind der operierende und der Narkosearzt über die Erkrankung und die verabreichten Medikamente mit genauer Dosisangabe zu informieren. Auch der Zahnarzt sollte vor einer Lokalanaesthesie davon unterrichtet werden. Bei einem Kind, das Valproat einnimmt, wird man wegen der dabei möglichen Gerinnungsstörungen die Blutgerinnungsfaktoren vorsorglich bestimmen. Eine bestehende antiepileptische Medikation darf vor und nach der Operation nicht unterbrochen werden. Wenn Tabletten vorübergehend nicht eingenommen werden können, müssen in dieser Zeit anfallsverhindernde Mittel mit Spritzen (Injektionen) oder Tropflösungen (Infusionen) verabreicht werden.

Die Narkose selbst und Narkosemittel bedeuten in der Regel für Anfallskinder keine Gefahr, zumal Narkosemittel krampfunterdrückend wirken. Zu einer erhöhten Anfallsbereitschaft kann es aber nach der Narkose und Abflauen ihrer Wirkung kommen. Deswegen - und auch bei Schwierigkeiten, die gewohnten antiepileptischen Blutspiegel konstant zu halten - wird auch empfohlen, vorsorglich vor einer Narkose (bei der auch sonst üblichen beruhigenden "Praemedikation") ein zusätzliches antiepileptisch wirksames Mittel zu verabreichen, wie z.B. das (länger wirksame) Phenobarbital oder ein (kürzer wirksames) Benzodiazepin. Der Narkosearzt weiß auch, dass zum "schnelleren Aufwachen" keine zentral wirkenden Weckmittel gegeben werden dürfen, da diese Anfälle provozieren können.

Warum ist ein regelmäßiger Schlaf wichtig?

Kinder und Jugendliche mit Epilepsien, besonders mit primär generalisierten Anfällen, brauchen einen regelmäßigen und ausreichenden Schlaf, auch den Schlaf vor Mitternacht. Auch bei Familienfeiern, am Wochenende und in den Ferien muss darauf geachtet werden, dass sich der Schlaf-Wach-Rhythmus nicht erheblich vom Werktagsrhythmus unterscheidet. Die Einschlafzeit abends und die Aufstehzeit morgens sollten um höchstens ein bis zwei Stunden verschoben werden. Ein verlängerter Schlaf morgens ist kein Ausgleich für versäumten Abendschlaf. Auch ein Wiedereinschlafen morgens an einem schulfreien Tag oder ein ungewohnter Mittagsschlaf sollten vermieden werden, weil dann nicht selten nach dem Wiederaufwachen ein Anfall erfolgt.
                                                                 Nächste Seite: Was ist bei Reisen zu beachten?
Zur Fragenübersicht betr. Behandlung

Zur Hauptseite + Inhaltsübersicht