Was ist bei Impfungen
und Operationen zu beachten?
Kinder
mit Epilepsien benötigen den gleichen Impfschutz wie andere Kinder. Neben den
Impfungen gegen Diphterie und Tetanus sind sind die Impfungen gegen
Kinderlähmung, Masern und Mumps besonders wichtig, da diese Krankheiten Nerven-
und Hirnschäden hinterlassen können. Die Impfung gegen Keuchhusten erfolgt
heute nur noch mit dem sogenannten "azellulären" Impfstoff, mit dem
die früher einmal gefürchteten Nebenwirkungen kaum noch zu erwarten sind.
Auch
für die jetzt zusätzlich empfohlenen Impfungen gegen Windpocken, Röteln,
Hepatitis und Meningitis liegen bisher (2015) keine Berichte vor, die gegen
eine Anwendung bei Anfallskindern sprechen.
In
Zeiten gehäufter Anfälle und während der Änderung einer medikamentösen
Einstellung sollte möglichst nicht geimpft werden. Dies gilt auch während einer
Behandlung mit ACTH oder Kortikosteroiden und im Anschluss daran für drei
Monate.
Vor
chirurgischen Operationen sind der
operierende und der Narkosearzt über die Erkrankung und die verabreichten
Medikamente mit genauer Dosisangabe zu informieren. Auch der Zahnarzt sollte
vor einer Lokalanaesthesie davon unterrichtet werden. Bei einem Kind, das
Valproat einnimmt, wird man wegen der dabei möglichen Gerinnungsstörungen die
Blutgerinnungsfaktoren vorsorglich bestimmen. Eine bestehende antiepileptische
Medikation darf vor und nach der Operation nicht unterbrochen werden. Wenn
Tabletten vorübergehend nicht eingenommen werden können, müssen in dieser Zeit
anfallsverhindernde Mittel mit Spritzen (Injektionen) oder Tropflösungen
(Infusionen) verabreicht werden.
Die
Narkose selbst und Narkosemittel bedeuten in der Regel für Anfallskinder keine
Gefahr, zumal Narkosemittel krampfunterdrückend wirken. Zu einer erhöhten
Anfallsbereitschaft kann es aber nach der Narkose und Abflauen ihrer Wirkung
kommen. Deswegen - und auch bei Schwierigkeiten, die gewohnten
antiepileptischen Blutspiegel konstant zu halten - wird auch empfohlen,
vorsorglich vor einer Narkose (bei der auch sonst üblichen beruhigenden
"Praemedikation") ein zusätzliches antiepileptisch wirksames Mittel
zu verabreichen, wie z.B. das (länger wirksame) Phenobarbital oder ein (kürzer
wirksames) Benzodiazepin. Der Narkosearzt weiß auch, dass zum "schnelleren
Aufwachen" keine zentral wirkenden Weckmittel gegeben werden dürfen, da
diese Anfälle provozieren können.
Warum ist ein
regelmäßiger Schlaf wichtig?
Kinder
und Jugendliche mit Epilepsien, besonders mit primär
generalisierten Anfällen, brauchen einen regelmäßigen und ausreichenden
Schlaf, auch den Schlaf vor Mitternacht. Auch bei Familienfeiern, am Wochenende
und in den Ferien muss darauf geachtet werden, dass sich der
Schlaf-Wach-Rhythmus nicht erheblich vom Werktagsrhythmus unterscheidet. Die
Einschlafzeit abends und die Aufstehzeit morgens sollten um höchstens ein bis
zwei Stunden verschoben werden. Ein verlängerter Schlaf morgens ist kein
Ausgleich für versäumten Abendschlaf. Auch ein Wiedereinschlafen morgens an
einem schulfreien Tag oder ein ungewohnter Mittagsschlaf sollten vermieden
werden, weil dann nicht selten nach dem Wiederaufwachen ein Anfall erfolgt.
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