(87) Was ist bei Impfungen und
Operationen zu beachten?
Kinder mit Epilepsien benötigen den
gleichen Impfschutz wie andere Kinder. Besonders wichtig sind auch die
Impfungen gegen Kinderlähmung, Masern und Mumps, da diese Krankheiten Nerven- und
Hirnschäden hinterlassen können. Die Impfung gegen Keuchhusten erfolgt heute
nur noch mit dem sogenannten "azellulären" Impfstoff, mit dem die
früher gefürchteten Nebenwirkungen kaum noch zu erwarten sind.
Für die neueren, jetzt auch
zusätzlich empfohlenen Impfungen gegen Windpocken, Hepatitis A, Pneumokokken-
und Haemophilus-Influenzae-Meningitis liegen bisher (2006) keine Berichte vor,
die gegen eine Anwendung bei Anfallskindern sprechen. Impfungen gegen
Meningokokken-Meningitis sollen vereinzelt Anfälle ausgelöst haben.
In Zeiten gehäufter Anfälle und
während der Änderung einer medikamentösen Einstellung sollte möglichst nicht
geimpft werden. Von Spritzimpfungen gegen die "Reisekrankheiten"
Typhus, Paratyphus, Gelbfieber und Cholera wird bei Anfallskindern abgeraten.
Dazu siehe auch www.epinews.de/index.php?ACTION=static/impfen5.html
Vor chirurgischen Operationen sind
der operierende und der Narkosearzt über die Erkrankung und die verabreichten
Medikamente mit genauer Dosisangabe zu informieren. Bei einem Kind, das
Valproat einnimmt, wird man wegen der dabei möglichen Gerinnungsstörungen die
Blutgerinnungsfaktoren vorsorglich bestimmen. Eine bestehende antiepileptische
Medikation darf vor und nach der Operation nicht unterbrochen werden. Wenn
Tabletten vorübergehend nicht eingenommen werden können, müssen in dieser Zeit
anfallsverhindernde Mittel mit Spritzen (Injektionen) oder Tropflösungen
(Infusionen) verabreicht werden.
Die Narkose selbst und
Narkosemittel bedeuten in der Regel für Anfallskinder keine Gefahr, zumal
Narkosemittel krampfunterdrückend wirken. Zu einer erhöhten Anfallsbereitschaft
kann es aber nach der Narkose und Abflauen ihrer Wirkung kommen. Deswegen - und
auch bei möglichen Schwierigkeiten, die gewohnten antiepileptischen Blutspiegel
konstant zu halten - wird auch empfohlen, vorsorglich vor einer Narkose (bei
der auch sonst üblichen beruhigenden "Praemedikation") ein
antiepileptisch wirksames Mittel zu verabreichen, wie das (länger wirksame)
Phenobarbital oder ein (kürzer wirksames) Benzodiazepin. Der Narkosearzt weiß
auch, dass die zur Operationseinleitung gelegentlich noch verwendeten
halogenierten Gase Krämpfe auslösen können und daher vermieden werden sollten.
Auch daß zum "schnelleren Aufwachen" keine zentral wirkenden
Weckmittel gegeben werden dürfen, da diese Anfälle provozieren können.
(88) Warum ist ein regelmäßiger
Schlaf wichtig?
Kinder und Jugendliche mit
Epilepsien, besonders mit primär generalisierten Anfällen, brauchen einen regelmäßigen und
ausreichenden Schlaf, auch den Schlaf vor Mitternacht. Auch bei Familienfeiern,
am Wochenende und in den Ferien muss darauf geachtet werden, dass sich der
Schlaf-Wach-Rhythmus nicht erheblich vom Werktagsrhythmus unterscheidet. Die
Einschlafzeit abends und die Aufstehzeit morgens sollten nur ausnahmsweise um
höchstens ein bis zwei Stunden verschoben werden. Ein verlängerter Schlaf
morgens ist kein Ausgleich für versäumten Abendschlaf. Auch ein
Wiedereinschlafen morgens an einem schulfreien Tag oder ein ungewohnter
Mittagsschlaf sollten vermieden werden, weil dann nicht selten nach dem
Wiederaufwachen ein Anfall erfolgt.
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ist bei Reisen zu beachten?
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