Was ist zu tun, wenn einmal eine Einnahme versäumt wird?

Ein einmaliges Versäumnis der Einnahme hat meist noch keinen Anfall zur Folge. Trotzdem muss die versäumte Einnahme sofort in unveränderter Dosis nachgeholt werden, auch unabhängig von einer Mahlzeit. Ein Wecken des Kindes zur Einnahme aus dem Tiefschlaf sollte jedoch vermieden werden, weil dadurch ein Anfall hervorgerufen werden kann. Wenn das Versäumnis erst bei der nächsten Einnahme auffällt, kann man meistens neben der dann üblichen Dosis die Hälfte der versäumten Dosis zusätzlich geben - falls nicht der behandelnde Arzt etwas anderes vorschreibt, was erfragt werden sollte. Bei noch längerer Versäumnis sollte man telefonisch besonderen ärztlichen Rat einholen.

Wenn nach versäumten Einnahmen erneut oder vermehrt Anfälle auftreten, darf dem behandelnden Epileptologen das Versäumnis nicht verschwiegen werden. Ein Verschweigen kann unnötige Dosiserhöhungen oder einen unzweckmäßigen Medikamentenwechsel zur Folge haben.

Was ist bei Beendigung der Medikation zu beachten?

Nur nach Anfällen im Neugeborenenalter werden Antikonvulsiva schon nach 2 bis 12 Wochen Anfallsfreiheit abgesetzt.

In der Regel wird eine Langzeit-Medikation auch bei Anfallsfreiheit im Kindesalter mindestens 2 bis 3 Jahre verabreicht, bei symptomatischen Epilepsien meist länger.

Besonders bei den im Kindesalter häufigen gutartigen Epilepsien kann gelegentlich eine Verminderung der Dosis oder eine Beendigung der Einnahme auch schon vorher erfolgen.

Die Anfallsbereitschaft lässt sich z. B. bei kindlichen pyknoleptischen Absence-Epilepsien nach dem EEG-Befund meistens gut abschätzen. Bei fokalen Epilepsien (Herdepilepsien) ist das EEG dazu von oft nur geringer Bedeutung. Ein Absetzen ist zum Beispiel bei Rolando-Epilepsien auch möglich, wenn im EEG weiterhin fokale epilepsietypische Potentiale nachzuweisen sind..

Eine Beendigung der Medikation, das Weglassen ("Absetzen") der Medikamente nach einer Langzeitbehandlung, kann nur "ausschleichend" in Schritten einer allmählichen Dosisverminderung erfolgen. Jeder Schritt ist dabei zunächst ein Versuch. Vor einer weiteren Dosisverminderung wird man mindestens einige Wochen abwarten und wird oft auch - besonders bei Gefahr primär generalisierter Anfälle - EEG-Kontrollen durchführen.

Eine Behandlung mit mehreren Mitteln wird man zunächst auf eine Behandlung mit dem vermutlich wirksamsten Wirkstoff zurückführen, also auf eine Monotherapie. Auch das Absetzen einer Monotherapie beansprucht mindestens 3, meist 6 bis 12 Monate. Die Beobachtung des Kindes, die gewissenhafte Einnahme und ein ausreichender Schlaf sind in dieser Zeit weiterhin wichtig. Die Dosisverminderungen werden dabei meist im Abstand von 1-2 Monaten vorgenommen.

Auch nach völligem Absetzen der Medikation sind noch EEG-Kontrollen sinnvoll, weil die Anfallsbereitschaft sich wieder verstärken kann.

Nach einer amerikanischen Untersuchung ist nach dem Absetzen der Medikation nach einer Anfallsfreiheit von mindestens 2 Jahren und normalisiertem EEG mit einem Wiederauftreten von Anfällen in etwa 30% zu rechnen, wenn Kinder mit ungestörter neurologischer und intellektueller Entwicklung von Epilepsien mit nur einem Anfallstyp (z.B. nur einfach-fokalen Anfälle oder primär generalisierten Anfällen) betroffen sind. Bei Vorliegen von neurologischen Entwicklungsstörungen (z.B.einer Spastik oder geistigen Behinderung) betrage das Risiko in diesen Fällen 40 Prozent.

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