(79) Was ist zu tun, wenn einmal eine Einnahme versäumt wird?
Ein einmaliges Versäumnis der Einnahme hat meist
noch keinen Anfall zur Folge. Trotzdem muß die versäumte Einnahme sofort in
unveränderter Dosis nachgeholt werden, auch unabhängig von einer Mahlzeit. Ein
Wecken des Kindes zur Einnahme aus dem Tiefschlaf sollte jedoch vermieden
werden, weil dadurch ein Anfall hervorgerufen werden kann. Wenn das Versäumnis
erst bei der nächsten Einnahme auffällt, kann man meistens neben der dann
üblichen Dosis die Hälfte der versäumten Dosis zusätzlich geben - falls nicht
der behandelnde Arzt etwas anderes vorschreibt, was erfragt werden sollte. Bei
noch längerer Versäumnis sollte man telefonisch besonderen ärztlichen Rat
einholen.
(80) Was ist bei Beendigung der Medikation zu
beachten?
In der Regel wird eine Langzeit-Medikation auch bei
Anfallsfreiheit im Kindesalter mindestens 2 bis 3 Jahre verabreicht, bei
symptomatischen Epilepsien meist noch länger.
Nur nach Anfällen im Neugeborenenalter werden Antikonvulsiva
regelhaft schon nach 2 bis 12 Wochen Anfallsfreiheit abgesetzt.
Besonders bei den im Kindesalter häufigen
gutartigen Epilepsien kann gelegentlich eine Verminderung der Dosis oder eine
Beendigung der Einnahme auch schon vorher erfolgen.
Die Anfallsbereitschaft lässt sich bei kindlichen (pyknoleptischen) Absence-Epilepsien nach dem EEG-Befund meistens
gut abschätzen. Bei fokalen Epilepsien ist das EEG dazu nur von geringer
Bedeutung. Ein Absetzen ist zum Beispiel bei Rolando-Epilepsien auch möglich,
wenn im EEG weiterhin fokale epilepsietypische Potentiale auftreten.
Eine Beendigung der Medikation, das Weglassen
("Absetzen") der Medikamente nach einer Langzeitbehandlung, kann nur
"ausschleichend" in Schritten einer allmählichen Dosisverminderung
erfolgen. Jeder Schritt ist dabei zunächst ein Versuch. Vor einer weiteren
Dosisverminderung wird man mindestens einige Wochen abwarten und wird oft auch
- besonders bei Gefahr primär
generalisierter Anfälle - EEG-Kontrollen
durchführen.
Eine Behandlung mit mehreren Mitteln wird man
zunächst auf eine Behandlung mit dem vermutlich wirksamsten Wirkstoff
zurückführen, also auf eine Monotherapie. Auch das Absetzen
einer Monotherapie beansprucht mindestens 3, meist 6 bis 12 Monate. Die
Beobachtung des Kindes, die gewissenhafte Einnahme und ein ausreichender Schlaf
sind in dieser Zeit weiterhin wichtig. Die Dosisverminderungen werden dabei
meist im Abstand von 1-2 Monaten vorgenommen.
Auch nach völligem Absetzen der Medikation sind
noch EEG-Kontrollen sinnvoll, weil die Anfallsbereitschaft sich wieder
verstärken kann.
Nach einer amerikanischen Untersuchung ist nach dem
Absetzen der Medikation nach einer Anfallsfreiheit von mindestens 2 Jahren und
normalisiertem EEG mit einem Wiederauftreten von Anfällen in etwa 30% zu
rechnen, wenn Kinder mit ungestörter neurologischer und intellektueller
Entwicklung von Epilepsien mit nur einem Anfallstyp (z.B. nur einfach-fokalen Anfälle oder primär
generalisierten Anfällen) betroffen sind. Bei
Vorliegen von neurologischen Entwicklungsstörungen (z.B.einer Spastik oder
geistigen Behinderung) betrage das Risiko in diesen Fällen 40 Prozent.
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