(89) Ist der Genuss von Alkohol
gefährlich?
Kinder sollten keine alkoholischen Getränke
zu sich nehmen. Dieses Gebot ist im frühen Schulalter noch kein Problem. Von
Jugendlichen im geselligen Kreis Gleichaltriger ist es jedoch oft schwer zu
befolgen.
Der Alkohol selbst ist nicht
anfallsauslösend. Der Abfall des Alkoholspiegels im Organismus, besonders bei
Alkoholgewöhnung, kann jedoch zu Entzugsanfällen führen. Noch bedeutsamer ist,
daß auch ein nur mäßiger Alkoholgenuß den Schlaf-Wach-Rhythmus
verändern kann. Die nicht so seltenen Aufwach-Grand-mal-Anfälle
bei Epilepsien im Jugendalter sind oft die Folge eines Alkoholgenusses am
Abend mit Verkürzung des Nachtschlafes.
Man muss diesen Jugendlichen von
vornherein nahelegen, auf alkoholische Getränke weitgehend zu verzichten - wenn
nicht ganz, dann auf jeden Fall auf hochprozentige Alkoholika. Geringe Mengen,
wie ein Gläschen Bier oder Wein, gelegentlich zu besonderen Anlässen genossen,
werden fast immer ohne Folgen bleiben, wenn danach der Nachtschlaf
nicht wesentlich gekürzt wird. Im Einzelfall ist der Rat des behandelnden
Arztes, der sich auch nach der Diagnose richtet, und der Einfluss der
Angehörigen wichtig. Entscheidend ist die Einsicht und Selbstdisziplin des
Jugendlichen selbst.
(90) Sind Vorsichtsnahmen bei Sport
und Spiel und auf der Straße notwendig?
Viele Eltern leiden unter einem
Zwiespalt. Sie wollen dem Kind die Freiheit lassen, unbehindert zu spielen und
auch im Sport mit ihren Freunden zu wetteifern. Dagegen steht ihre Aufgabe, es
vor Gefahren zu schützen, die es selbst nicht sehen kann und oft nicht einsehen
will.
Allgemeingültige Regeln für
notwendige Einschränkungen lassen sich nicht aufstellen. Sie richten sich
jeweils nach der Art der Anfälle, ihrer Häufigkeit, der Tageszeit ihres
Auftretens und ihren möglichen Auslösern. Auch nach erfolgreicher Einstellung -
bei weitgehend sicherer Anfallsfreiheit - können noch Beschränkungen ratsam
sein, etwa das Baden nur unter Aufsicht. Die Angehörigen, die das Kind, seinen Bewegungsdrang und alle
Anfallsumstände am besten kennen, werden die Gefahren gut selbst einschätzen
können, sollten auftretende Probleme aber auch mit dem erfahrenen Arzt
besprechen. Und immer sind auch Sportlehrer und Übungsleiter über eine
Anfallsgefahr sowie über Vorsichts- und Notfallmaßnahmen zu unterrichten.
Weitgehend ohne Beschränkungen sind
möglich Rasensport, Ballspielen, Gymnastik und Bodenturnen.
Solange Anfälle mit
Bewußtseinsstörung auch am Tage vorkommen können, wird man das Kind von
Tätigkeiten und sportlichen Übungen fernhalten, die es bei diesen Anfällen
gefährden könnten, wie zum Beispiel Klettern, Schaukeln, Geräteturnen und
Schwimmen. Eine Begleitung im Straßenverkehr kann notwendig sein und eine
ständige enge Aufsicht beim Baden oder Wassersport.
Die Gefahr des Ertrinkens wird von den Eltern oft unterschätzt. So kann z.B.
eine flimmernde Wasserfläche fotogene Anfälle auslösen.
Kinder, die große Anfälle erleiden können, dürfen in einer Badewanne nie allein
gelassen werden. Größere Kinder sollten nur Duschen benutzen.
Auch wenn ein harter Kopfball beim
Fußballspiel sehr selten Hirnschäden verursacht, sollte er von Anfallskindern
vermieden werden. Brillen sollten mit Kunststoffgläsern versehen sein.
Selbstverständlich sollten - nicht nur von Anfallskindern - beim Reiten,
Schlittschuhlaufen, Inline-Skating und Fahrradfahren Schutzkappen bzw. -helme
getragen werden, und auf Wasserfahrzeugen sichere Schwimmwesten.
Siehe dazu auch: Ist
bei der Berufswahl etwas zu beachten? Kann
mit 18 Jahren der Führerschein erworben werden?
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sagen wir unserem Kind?
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