Ist der Genuss von Alkohol gefährlich?

Kinder sollten keine alkoholischen Getränke zu sich nehmen. Dieses Gebot ist im frühen Schulalter noch kein Problem. Von Jugendlichen im geselligen Kreis Gleichaltriger ist es jedoch oft schwer zu befolgen.

Der Alkohol selbst ist nicht anfallsauslösend. Der Abfall des Alkoholspiegels im Organismus, besonders bei Alkoholgewöhnung, kann jedoch zu Entzugsanfällen führen. Noch bedeutsamer ist, dass auch ein nur mäßiger Alkoholgenuß den Schlaf-Wach-Rhythmus verändern kann. Die nicht so seltenen Aufwach-Grand-mal-Anfälle bei Epilepsien im Jugendalter sind oft die Folge eines Alkoholgenusses am Abend mit Verkürzung des Nachtschlafes.

Man muss diesen Jugendlichen von vornherein nahelegen, auf alkoholische Getränke weitgehend zu verzichten - wenn nicht ganz, dann auf jeden Fall auf hochprozentige Alkoholika. Geringe Mengen, wie ein Gläschen Bier oder Wein, gelegentlich zu besonderen Anlässen genossen, werden fast immer ohne Folgen bleiben, wenn danach der Nachtschlaf nicht wesentlich gekürzt wird. Im Einzelfall ist der Rat des behandelnden Arztes, der sich auch nach der Diagnose richtet, und der Einfluss der Angehörigen wichtig. Entscheidend ist die Einsicht und Selbstdisziplin des Jugendlichen selbst.
 

Sind Vorsichtsnahmen bei Sport und Spiel und auf der Straße notwendig?

Viele Eltern leiden unter einem Zwiespalt. Sie wollen dem Kind die Freiheit lassen, unbehindert zu spielen und auch im Sport mit ihren Freunden zu wetteifern. Dagegen steht ihre Aufgabe, es vor Gefahren zu schützen, die es selbst nicht sehen kann und oft nicht einsehen will.

Allgemeingültige Regeln für notwendige Einschränkungen lassen sich nicht aufstellen. Sie richten sich jeweils nach der Art der Anfälle, ihrer Häufigkeit, der Tageszeit ihres Auftretens und ihren möglichen Auslösern. Auch nach erfolgreicher Einstellung - bei weitgehend sicherer Anfallsfreiheit - können noch Beschränkungen ratsam sein, etwa das Baden nur unter Aufsicht. Die Angehörigen, die das  Kind, seinen Bewegungsdrang und alle Anfallsumstände am besten kennen, werden die Gefahren gut selbst einschätzen können, sollten auftretende Probleme aber auch mit dem erfahrenen Arzt besprechen. Und immer sind auch Sportlehrer und Übungsleiter über eine Anfallsgefahr sowie über Vorsichts- und Notfallmaßnahmen zu unterrichten.

Weitgehend ohne Beschränkungen sind möglich Rasensport, Ballspielen, Gymnastik und Bodenturnen.

Solange Anfälle mit Bewusstseinsstörung auch am Tage vorkommen können, wird man das Kind von Tätigkeiten und sportlichen Übungen fernhalten, die es bei diesen Anfällen gefährden könnten, wie zum Beispiel Klettern, Schaukeln, Geräteturnen und Schwimmen. Eine Begleitung im Straßenverkehr kann notwendig sein und eine ständige enge Aufsicht beim Baden oder Wassersport.

Die Gefahr des Ertrinkens wird von den Eltern oft unterschätzt. Ertrinken ist bei Anfallskindern die häufigste unnatürliche Todesursache. So kann z.B. eine flimmernde Wasserfläche fotogene Anfälle auslösen. Kinder, die Anfälle mit Bewusstseinsverlust erleiden können, dürfen in einer Badewanne nie allein gelassen werden. Größere Kinder sollten nur Duschen benutzen. Schwimmen nicht im offenen Wasser und nur unter ständiger enger Aufsicht.

Brillen sollten mit Kunststoffgläsern versehen sein. Selbstverständlich sollten - nicht nur von Anfallskindern - beim Reiten, Schlittschuhlaufen, Inline-Skating und Fahrradfahren Schutzkappen bzw. -helme getragen werden, und auf Wasserfahrzeugen sichere Schwimmwesten.

Siehe dazu auch: Ist bei der Berufswahl etwas zu beachten?       Kann mit 18 Jahren der Führerschein erworben werden?

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